Gem. Senatsbeschluss ist der Trainingsbetrieb von Montag, 15.11.2021 bis vorerst Sonntag, 28.11.2021 nur noch unter 2G Bedingungen erlaubt. Ich hab hier einfach den Originaltext vom LSB-Berlin 1:1 übernommen.
Sport in gedeckten Sportanlagen
Die Sportausübung sowie Wettkampfdurchführung in gedeckten Sportanlagen ist nur unter der 2G-Bedingung (Zutritt nur für Geimpfte und Genesene) zulässig.
Die Pflicht zur Erbringung eines entsprechenden Nachweises gilt für alle Anwesenden (auch Zuschauer*innen). Die Zugangskontrolle muss durch die Veranstalter/Vereine erfolgen.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden (Schüler*innenausweis wird als Nachweis anerkannt), sind von der 2G-Regel grundsätzlich ausgenommen.
Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und dies durch ärztliche Bescheinigung nachweisen, sind von der 2G-Regel ausgenommen, sie müssen jedoch negativ getestet sein (PCR-Test nicht älter als 48 Stunden).
In gedeckten Sportanlagen ist abseits der Sportausübung, stets ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Zum Zweck der Kontaktnachverfolgung ist das Führen einer Anwesenheitsdokumentation durch die Vereine zwingend erforderlich.
Damit der Spiel- und Trainingsbetrieb während der Pandemie auch weiterhin abgesichert werden kann, möchten wir die gesamte Sportfamilie dazu aufrufen, die Impfangebote wahrzunehmen.
Wir halten Sie in unseren Corona-FAQ`s zu allen wesentlichen Punkten auf dem Laufenden.
Bitte dies beim Training zu beachten und unbedingt einzuhalten. Die aktuellen Listen beinhalten weiterhin “getestet”, dieser Status berechtigt ab Montag, 15.11.2021 nicht mehr zur Teilnahme am Training. Dies betrifft somit auch den Kinderkurs und anwesende Elternteile.