CC-25 in Brückentin

Die Mutter aller Circulum Conventions wird jetzt auch schon 25 Jahre alt. Und dies feiern wir mit einem Jubiläumsrabatt für alle. Vom 2. bis 4. September 2022 machen wir uns auf den Weg zur Jugendnaturschutzakademie Brückentin in Mac-Pom. Mit viel Platz zum Jonglieren unter freiem Himmel (wenn das Wetter mitspielt, aber es ist ja jetzt wieder September), einer kleine Halle um auch im Dunklen noch aktiv zu sein. Auch Gelände- und Straßenaffine Einradfahrer sind willkommen. In unmittelbarer Nähe befindet sich auch noch der Dabelowsee. Dieser lädt zum Baden (mal gucken) und Bootfahren ein. Schön wäre es, wenn der harte Kern um weitere Jongleure und Einradfahrer anwachsen würde. Vielleicht findet sich dieses Jahr auch jemand, der gerne einen Workschop anbieten möchte. Vielleicht schaffen wir es dieses Jahr wieder eine kleine Feuershow auf die Beine zu stellen oder wir machen mal eine Nachtwanderung. Bitte meldet Euch frühzeitig verbindlich unter brueckentin@circulum.de an, damit Kerstin die richtige Anzahl an Plätzen für uns reservieren kann. Zusätzlich bitte unbedingt auch noch ins nuudle https://nuudel.digitalcourage.de/xNDLngNDQ7XMkbWH eintragen.

In Brückentin gibt es Vollverpflegung (2 x Frühstück, 2 x Mittag, 2 x Abend

Den Flyer findet Ihr hier: http://www.circulum.de/attachments/CC-25-Flyer.pdf

Training Rochstr. ab sofort wieder 17:00 – 22:00 Uhr

Liebe Vereinsmeyer,

ab Sonntag, 08.05. (Muttertag) stellen wir den Trainingsbetrieb um. Direkt nach dem Kinderkurs um 17:00 Uhr beginnt die Trainingszeit. Florian R. ist aktuell unser Schlüsselträger für die Hallenschließung um 22:00 Uhr. An Tagen, wo der Kinderkurs stattfindet & Florian R. zum Training kommt, wird das Training bis auf weiteres immer von 17:00 – 22:00 Uhr stattfinden. Wir werden somit in der Zukunft für das Sonntagstraining nur noch über Einschränkungen per Mail, Facebook oder Mail informieren.

Hinweis: Da Email das einzige Medium ist, über das wir ALLE Mitglieder erreichen können, sollte Ihr die Mailadresse die auf der Seite “Über den Verein” hinter “kompletter >Vorstand<” verlinkt ist, als zuverlässige Mail in Eurem Mailprogramm hinterlegen.

Wir freuen uns auf rege Beteiligung am Training
Gruß Carsten

Hallenschließzeiten während der Osterferien 2022

Hier die Hallenschließzeiten in den Osterferien 2022 (Stand 02.04.2022)

  • Rochstr.: Der Kinderkurs findet am 10.04. + 17.04.2022 nicht statt, am 24.04. geht es dann weiter. Das Jongliertraining findet abhängig von einer Trainingsleitung ggf. am 10.04. + 24.04.2022 statt. Bitte unbedingt die aktuellen Kalendereinträge beachten!
  • Pieskower Weg: keine Hallenschließzeit –> aber bitte unbedingt die aktuellen Kalendereinträge beachten!
  • Wiebestraße: (Hockey): keine Hallenschließzeit gem. Sportamt, aber aktuell kein Training, da Halle zu rutschig ist!
  • Erich-Weinert-Str. (Einrad): Wie immer in den Ferien kein Training.

Circulum e. V. aktuell

Update 02.04.2022

Die Coronaschutzverordnung ist ausgelaufen, ab 01.04.2022 gibt es beim Sport keine Einschränkungen mehr. Somit entfällt ab sofort das Führen der Anwesenheitsliste und die Überprüfung des Impfstatus.

Für die Teilnahme am Training gibt es vom Berliner Senat aber weiterhin folgende Empfehlungen. Diese bitten wir Euch beim Training weiterhin anzuwenden, damit wir alle sicher dem Training nachgehen können.

Empfehlungen zum Infektionsschutz im Sport unter der Basisschutzmaß-nahmenverordnung (BaSchMV) vom 1. April 2022
der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport

A. Aktuelle Rechtslage
Der Senat von Berlin hat am 29.03.2022 die Verordnung über Basismaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (BaSchMV) beschlossen, welche am 1. April 2022 in Kraft tritt. Die neue BaSchMV löst die bisher gültige 4. InfSchMV ab und setzt die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes des Bundes um.

Die BaSchMV enthält Regelungen zu Masken- oder Testpflichten in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens, z.B. in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Schulen und im öffentlichen Nahverkehr. Dagegen sind für die Sportausübung im Training und im Wettkampf wie auch für Sportveranstaltungen keinerlei Einschränkungen mehr vorgesehen. Die neue BaSchMV erlaubt ab 1. April 2022 also grundsätzlich die Rückkehr zum normalen Sport- und Veranstaltungsbetrieb. Der Gesetzgeber hat da-mit eine Wertung vorgenommen, die stärker auf die Eigenverantwortlichkeit der Bevölkerung vertraut.

Leider bleibt die Infektionslage jedoch weiterhin problematisch. Die Inzidenzen, wie auch die Hospi-talisierungsrate und die Belegung der Intensivbetten sind nach wie vor hoch. Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, bestimmte Schutzmaßnahmen auch nach dem Wegfall der rechtlichen Verpflichtung auf freiwilliger Basis fortzuführen. Dies dient dem persönlichen Schutz jedes Einzelnen von einer Infektion und leistet zugleich einen wichtigen Beitrag zur allgemeinen Kontrolle des Infektionsgeschehens.

B. Weiterhin sinnvolle Schutzmaßnahmen
In Abstimmung mit dem Landessportbund Berlin e.V. wird für den Bereich des Sports und der Sportveranstaltungen insbesondere die Fortführung der nachfolgenden Maßnahmen empfohlen. Diese Maßnahmen können von jeder Sportlerin und jedem Sportler und auch von Zuschauenden eigenverantwortlich ergriffen werden, um das Sporttreiben und den Besuch von Sportveranstaltungen möglichst infektionsminimierend zu ermöglichen.

  1. Wo dies möglich ist: Mindestabstand einhalten!
    Je näher eine Person einer oder einem Infizierten kommt, desto mehr infektiöse Aerosole können sie erreichen. Wo dies möglich ist, sollte daher auch künftig darauf geachtet werden, einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, um sich vor dem Einatmen des Virus zu schützen.
  2. Handhygiene beachten!
    Regelmäßiges Händewaschen, wenn möglich vor dem Betreten und dem Verlassen der Sportanlagen, verringert die Übertragungsmöglichkeiten des Virus. Gründliches Händewaschen dauert etwa 20 bis 30 Sekunden. Zum Abtrocken sollten Einmalhandtücher verwendet werden. Wenn das Händewaschen nicht möglich ist, ist stattdessen eine Desinfektion der Hände sinnvoll.
  3. Im Innenbereich Maske tragen!
    Insbesondere in geschlossenen Räumen und wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, reduziert das Tragen einer Maske die Ansteckungsgefahr, wobei Atemschutzmasken (z.B. FFP2-Masken) gegenüber den medizinischen Masken nochmal ein Mehr an Sicherheit bieten. Daher wird empfohlen, in gedeckten Sportanlagen, einschließlich der Funktionsräume, Umkleiden, sanitären An-lagen etc., aber auch beim Besuch von Veranstaltungen, weiterhin eine Maske zu tragen. Bei der Sportausübung, beim Essen oder Trinken gilt dies natürlich nicht.
  4. Geschlossene Räume regelmäßig und ausreichend lüften!
    Mit einer ausreichenden Belüftung und einer kontinuierlichen Versorgung der geschlossenen Räume mit Frischluft kann die Aerosolkonzentration und damit ebenfalls die Ansteckungsgefahr verringert werden. Daher wird empfohlen, alle gegebenen Möglichkeiten (z.B. Fenster, Türen, raumlufttechnische Anlagen) für eine Durchlüftung der Räumlichkeiten inkl. der Funktionsräume, Umkleiden und sanitären Anlagen etc. zu nutzen und möglichst viel Außenluft in die Räumlichkeiten zu bringen. Die Belüftung sollte spätestens 45 Minuten vor Beginn der Sportausübung oder Öffnung der Räume starten und wenn möglich bis zum Ende derselben andauern. Während der Pausen sollen die Türen zu den Räumen geöffnet bleiben, um beim hinaus- und hineingehenden Publikumsverkehr eine zusätzliche Lüftungswirkung zu erzeugen.
  5. Sportgeräte gründlich reinigen!
    Nach der Sportausübung sollten genutzte Sportgeräte, Matten etc. gereinigt oder desinfizieren werden. Es wird empfohlen, bevorzugt Trainingsformen ohne gemeinsam genutzte Sportgeräte auszuüben bzw. vorzugsweise mitgebrachte Sportgeräte oder Ausstattungen (z.B. Yogamatten, Handtücher zum Unterlegen der Nutzenden) zu verwenden.
  6. Bei Krankheitssymptomen unbedingt zu Hause bleiben!
    Bei Krankheitsanzeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemproblemen, Verlust Geschmacks-/ Geruchssinn, Halsschmerzen Gliederschmerzen, Symptome einer Atemwegserkrankung) sollte unbedingt darauf verzichtet werden, zum Sport zu gehen oder eine Veranstaltung zu besuchen.

Der Vorstand des Circulum e. V.
Vertreten durch den 1. Vorsitzenden

Circulum e. V. aktuell

Update 21.01.2022 – Beim Sport ändert es sich wie folgt: 2G+ > Geimpft oder Genesen PLUS geboostert (3 Impfungen) oder mit negativem Test! Wer geboostert ist, benötigt keinen extra tagesaktuellen Test, es muss nur die 3. Impfung nachgewiesen werden. Bitte in den Teilnehmerlisten “geboostert” notieren.

Liebe Vereinsmeier,

auch das Jahr 2022 beginnt leider unter Corona Bedingungen. Somit können wir aktuell weiterhin das Training in den Hallen nur unter 2G+ Bedingungen – Geimpft oder Genesen PLUS geboostert (3 Impfungen) oder negativem Test! – durchführen. Der Mehraufwand für die verantwortliche Trainingsleitung wie das Führen der Anwesenheitsliste, Kontrolle von Impfstatus und Status des tagesaktuellen Tests, übersenden der Anwesenheitsliste an den Vorstand hält sich zwar in Grenzen, schreckt scheinbar aber viele Mitglieder ab, diesen Job für einen Trainingstag zu übernehmen. Auch das Handling für die jeweilige manuelle Pflege des Kalenders auf der Homepage sowie die Trainingstagmails an die Mitglieder begeistern mich aktuell nicht sehr doll, müssen aber leider gemacht werden um den Betrieb im Circulum e. V. zu mindestens ein bisschen am Laufen zu halten.

Mit heutigem Datum wurde von mir die jährliche Mail “Circulum e. V. – Beitrags- & Mitgliedermail 2022” versendet. Diese Mail ist die Aufforderung zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages 2022 sowie eine Erinnerung uns ggf. Änderungen an Euren Kontaktdaten mitzuteilen. Bitte schaut doch mal in Euren Posteingang, ob die Mail bei Euch angekommen ist. Bei vielen Mahnung im letzten Jahr war ein Grund in der Rückmeldung, dass die Mails im Spam Ordner verschwunden sind. Hinterlegt doch bitte einfach die Emailadresse vom Circulum e. V. als zuverlässig Adresse in Eurem Mailprogramm, damit die Mails nicht wieder im Nirvana verschwinden.

Im Namen des kompletten Vorstandes wünsche ich Euch ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2022. Wir hoffen alle, dass dieses Jahr hoffentlich wieder die eine oder andere Convention oder Veranstaltung stattfinden kann, damit man sich mal wieder treffen und zusammen jonglieren oder Einradfahren kann.

El Presidente

BJC 2022 für Mai abgesagt

Liebe Vereinsmeier,

am Montag, 10.01.2022 hat sich das ORGA Team in einem Online Meeting über die Durchführung der Berliner Jonglierconvention 2022 ausgetauscht. Wie schon im letzten Jahr hatten wir mit dem FEZ abgesprochen, dass wir Anfang/Mitte Januar anhand der aktuellen Corona Entwicklung festlegen, ob die Con von uns durchgeführt oder abgesagt wird.

Im Herbst (Neuinfektionen 81 in Berlin am 01.09.2021) waren wir durch den Impf-Fortschritt noch recht zuversichtlich, dass die Con im Mai 2022 von uns durchgeführt werden könnte. Beim ersten ORGA Treffen Anfang November sah es dann durch die Omikron Variante schon etwas anders aus. Die Neuinfektionen begannen wieder zu steigen (140 in Berlin am 01.11.2021) und wir berieten uns, wie wir eine Con unter 3G oder 2G+ Bedingungen durchführen könnten. Wie ein Hygienekonzept für die Con aussehen könnte, ob man am Eingang Coronatests anbieten könnte und wie man mit der Durchmischung von BJC Teilnehmern und Gästen in den öffentlichen Bereichen des FEZ umgehen müsste.

Beim zweiten ORGA Treffen am Montag, 10.01.2022 hatte sich die Lage in Berlin weiter verschlechtert. Die Corona Neuinfektionen waren am Freitag, 08.01.2022 auf 648 gestiegen (bei der Absage der Con 2021 am 18.01.2021 lag der Wert bei 160). Nach ausführlicher Abwägung aller Möglichkeiten sind wir dann doch schweren Herzens zu dem Endschluss gekommen, die Berliner Jonglierconvention im Mai 2022 abzusagen.

Neben dem durch Corona erhöhten Aufwand in der Vorbereitung sowie in Durchführung der Con war auch das finanzielle Risiko für uns nicht abschätzbar. Auch konnte wir nicht abschätzen, wie sich Corona im Jahr 2022 weiter entwickelt und welche zusätzlichen Auflagen dann im Mai für eine Veranstaltung diese Größenordnung gelten würden.

Wir hatten uns so sehr gewünscht, Euch und uns eine super Convention zu organisieren, damit man sich wieder mal treffen, zusammen jonglieren oder Einrad fahren oder einfach nur schön zusammen beim Frühstück die Aufstriche sowie die Sonne am Badesee genießen könnte. Aber unter den aktuellen Bedingungen wäre es nie eine richtige Berliner Jonglierconvention geworden.

Wir haben aber bereits das FEZ informiert, dass wir 2023 gerne wieder an den Start gehen würden um dann endlich unsere Volljährigkeit (18. BJC) mit Euch zu feiern.

Für das ORGA Team des Circulum e. V.
Carsten

Infos aus der Mitgliederversammlung vom 21.12.2021

Liebe Vereinsmeier,

in der Mitgliederversammlung des Circulum e. V. am Dienstag, 21.12.2021 um 19:00 Uhr feierten wir eine Premiere, es war die erste digitale Mitgliederversammlung bei uns im Verein. Neben einer Videokonferenz per Jitsi wurde ein Abstimmungstool von votesUP! verwendet. Nachdem wir uns etwas eingegrooved hatten, klappte die Versammlung ausgesprochen gut.

Die Mitgliederversammlung befasste sich mit dem Kalenderjahr 2020. Nach anfänglich normalen Trainingsbetrieb schlug dann die Corona Pandemie voll zu. Kurzfristig mussten wir schweren Herzens die 18. Berliner Jonglierconvention im FEZ im Mai 2020 absagen. Neben den folgenden Einschränkungen im Trainingsbetrieb für den Rest des Jahres wurden dann auch noch viele Conventions und Veranstaltungen abgesagt. Es traf auch die EJC in Finnland sowie die Einradweltmeisterschaft in Frankreich. Wie durch ein Wunder schafften wir es aber im Herbst die CC-23 in Brückentin durchzuführen. Zwar mit Corona Auflagen im Speisesaal und in der Halle, aber irgendwie doch befreiend für alle. Zum Ende des Jahres waren dann auch der Trainingsbetrieb und der Kinderkurs mit Einschränkungen wieder möglich.

Der Vorstand wurde per Wahl für das Kalenderjahr 2020 entlastet und anschließend wiedergewählt, er setzt sich somit weiterhin aus Carsten Pingel (1. Vorsitzender), Christine Oymann (2. Vorsitzende) und Andreas Holzhey (Schatzmeister) zusammen. Der Vorstand dankt für das ausgesprochene Vertrauen.

Als 2. Kassenprüferin wurde Katrin Lange im Amt bestätigt und erneut für 2 Jahre ins Amt gewählt. Sie bildet zusammen mit Finn Harwege das Kassenprüferduo.

Im Rahmen der Mitgliederversammlung wurden 6 Mitglieder aus dem Circulum e. V. ausgeschlossen. Gegen den Ausschluss legte keiner dieser Mitglied innerhalb der 3 wöchigen Frist Einspruch gegen den Ausschluss ein. 2 Mitglieder konnten durch rechtzeitigen Einspruch sowie Überweisung des ausstehenden Mitgliedsbeitrages den Ausschluss noch abwenden und sind wieder vollwertige Mitglieder es Vereins.

Wie in allen Jahren zuvor ließ auch dieses Jahr die Zahlungsmoral der Mitglieder zu wünschen offen. Gem. Satzung ist der Mitgliedsbeitrag zum Anfang des Jahres auf Aufforderung zu zahlen. Diese Aufforderung erfolgt Anfang des Jahres von der Email Adresse kontakt(ät)circulum(dot)de. Bitte hinterlegt doch einfach diese Email Adresse in Eurem Mailsystem als vertrauenswürdig, damit die Mails nicht im Spamordner verschwinden.

Zusätzlich richtet doch bitte einfach für den 10. Januar eines jeden Jahres einen Dauerauftrag für Euren Mitgliedsbeitrag mit dem Text “Mitgliedsnummer ### Vorname Nachname Beitrag laufendes Jahr” ein. Das erleichtert Euch und uns die Arbeit! Viele Mitglieder haben diese Bitte bereits erfolgreich umgesetzt und einen Dauerauftrag eingerichtet.

Der Vorstand dankte den online anwesenden Mitgliedern für die Teilnahme an der ersten digitalen Mitgliederversammlung.

Carsten

Hallenschließzeit während Weihnachtsferien 21/22

Hier die Hallenschließzeiten in den Weihnachtsferien 2021/22 (Stand: 17.12.2021)

  • Rochstr.:
    Kinderkurs: Letzter Trainingstag Sonntag, 12.12.2021, erster Trainingstag Sonntag, 09.01.2022
    Normales Training: Letzter Trainingstag Sonntag, 19.12.2021 (Beginn erst ca. 17:30 Uhr), erster Trainingstag Sonntag, 09.01.2022
  • Pieskower Weg: Letzter Trainingstag ggf. Donnerstag, 23.12.2021, erster Trainingstag Dienstag, 04.01.2022
  • Wiebestraße (Hockey): Training ruht aktuell, wegen rutschigen Hallenboden. Ggf. letzter Trainingstag Donnerstag, 23.12.2021, erster Trainingstag Donnerstag, 06.01.2022
  • Erich-Weinert-Str. (Einrad): Training ruht aktuell wegen Corona

Bitte informiert Euch immer über die aktuellen Einträge im Kalender, welche Trainingstage stattfinden, da durch Corona nicht alle Trainings durchgeführt werden können.

2G+ in allen Hallen ab Samstag, 27.11.2021

Gem. Senatsbeschluss ist der Trainingsbetrieb von Samstag, 27.11.2021 bis auf weiteres nur noch unter 2G+ Bedingungen erlaubt. Ich hab unten einfach den Originaltext vom Sportamt Mitte 1:1 übernommen.

Was bedeutet dies für uns?

Kinderkurs:
– Kinder bis 6 Jahre sind von der Nachweispflicht ausgenommen
– bei Personen unter 18 Jahren reicht die Vorlage des Schülerausweises
– für Eltern/Begleiter gilt 2G mit Maskenpflicht in der Halle
– für Trainingsleitung gilt 2G+ mit aktuellem Antigen- (24h), PCR- (48h) oder bestätigtem Selbsttest (siehe Link, muss in der Halle aufbewahrt werden)

Training Pieskower- oder Rochstr.:
– für Teilnehmer gilt 2G+ mit aktuellem Antigen- (24h) oder PCR-Test (48h), ein Selbsttest berechtigt nicht zur Teilnahme!
– für Trainingsleitung gilt 2G+ mit aktuellem Antigen- (24h), PCR- (48h) oder bestätigtem Selbsttest (siehe Link, muss in der Halle aufbewahrt werden)

Für jede Trainingseinheit (auch Kinderkurs) muss die Anwesenheitsliste für ALLE Personen vollständig geführt werden. Bei den Kindern/Jugendlichen entfällt die Unterschrift, dort bitte Alter (bei <= 6 Jahren notieren) oder “Schüler” wenn Schülerausweis vorgelegt wurde. Eltern/Begleiter unterschreiben Ihren 2G Status. Sportler unterschreiben Ihren 2G Status + den vorgelegten Test (es müssen somit 2 Kreuze gemacht werden). Impfstatus & Test müssen von der Trainingsleitung geprüft werden.

Bitte macht es der Trainingsleitung bitte so einfach wie möglich. Die Trainingsleitung hat das letzte Wort über die Teilnahme an der Trainingseinheit. Bitte beachtet weiterhin, dass wir am Samstag & Sonntag (je nach Zusage von Mitgliedern, die die Trainingsleitung übernehmen) 2 getrennte Trainingseinheiten (17:30 – 19:30 & 20:00 – 22:00 Uhr) anbieten, die sich nicht durchmischen sollen.

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Zusammenfassung der erweiterten 2G-Regel („2G-Plus“)

Personen, die unter die 2G-Regelung fallen, müssen

  1. nachweislich vollständig gegen COVID-19 geimpft sein (seit der letzten notwendigen Impfung sind mindestens 14 Tage vergangen) oder,
  2. nachweislich von einer COVID-19-Erkrankung genesen sein (mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate nach einem positiven PCR-Testergebnis).

Unter die 2G-Regelung fallen außerdem

  1. Personen unter 18 Jahren, die einen eigenen negativen Test nachweisen können (POC-Test nicht älter als 24 Stunden alt, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) und,
  2. nachweisen können, dass mittels einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen können, dass sie aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden UND einen eigenen negativen Test nachweisen können (PCR-Test nicht älter als 48 Stunden – ein POC-Test ist hier nicht ausreichend).

Alle Personen unter 18 Jahren, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden, benötigen keinen zusätzlichen Test, die Vorlage des Schülerausweises ist hier als Nachweis ausreichend.

Kinder bis 6 Jahre sind von jeglicher Nachweispflicht ausgenommen

Ausgenommen von der 2G-Regelung sind

  1. ärztlich verordneter Rehabilitationssport oder ärztlich verordnetes Funktionstraining in Gruppen bis höchstens 10 Personen zuzüglich einer übungsleitenden Person durchführen,
  2. Bundes- und Landeskadersporttreibende,
  3. Sporttreibende im Bereich der beruflichen Bildung (diese müssen aber eine Impfung/Genesung oder einen Test nachweisen).

In Abstimmung aller Berliner Sportämter zusammen mit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, dem Landessportbund und dem Berliner Fußballverband wurde einheitlich für alle Berliner Sportanlagen geregelt, dass die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für alle gedeckten Sportanlagen und in Umkleidegebäuden außerhalb der Sportausübung bestehen bleibt.

Für die Sportausübung in gedeckten Sportanlagen (hier ist nicht die reine Nutzung eines Umkleidegebäudes gemeint) gilt die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen negativen Tests, auch bei bestehendem Impf- oder Genesenenstatus.

Hierfür genügt ein POC-Test, der nicht älter als 24 Stunden alt ist, oder ein PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, oder ein dokumentierter Selbsttest unter Aufsicht einer weiteren Person (entsprechend des beigefügten Formulars des Landessportbunds).

Die im Rahmen des regelmäßigen Schulbesuchs getesteten unter 18-jährigen benötigen keinen zusätzlichen Test.

Die Möglichkeit, anstelle einer zusätzlichen Testung die Abstandspflicht umzusetzen, existiert ausschließlich in gedeckten Sportanlagen

  • in denen nur Sportarten stattfinden, bei denen die Abstände sportartspezifisch ausnahmslos (sowohl beim Umkleiden als auch bei der Sportausübung) eingehalten werden (dies sind Tennis-Einzel, Reiten, Schieß- und Bogensport, Schwimmen) und
  • auf denen keinerlei Mischnutzung mit anderen Sportarten stattfindet.
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Link Corona Vorschriften SpA Pankow (Update 08.12.2021)
Link Corona Verordnung Berlin.de
Link zur Anwesenheitsliste

2G in allen Hallen ab Montag, 15.11.2021

Gem. Senatsbeschluss ist der Trainingsbetrieb von Montag, 15.11.2021 bis vorerst Sonntag, 28.11.2021 nur noch unter 2G Bedingungen erlaubt. Ich hab hier einfach den Originaltext vom LSB-Berlin 1:1 übernommen.

Sport in gedeckten Sportanlagen

Die Sportausübung sowie Wettkampfdurchführung in gedeckten Sportanlagen ist nur unter der 2G-Bedingung (Zutritt nur für Geimpfte und Genesene) zulässig.

Die Pflicht zur Erbringung eines entsprechenden Nachweises gilt für alle Anwesenden (auch Zuschauer*innen). Die Zugangskontrolle muss durch die Veranstalter/Vereine erfolgen.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden (Schüler*innenausweis wird als Nachweis anerkannt), sind von der 2G-Regel grundsätzlich ausgenommen.

Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und dies durch ärztliche Bescheinigung nachweisen, sind von der 2G-Regel ausgenommen, sie müssen jedoch negativ getestet sein (PCR-Test nicht älter als 48 Stunden).

In gedeckten Sportanlagen ist abseits der Sportausübung, stets ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Zum Zweck der Kontaktnachverfolgung ist das Führen einer Anwesenheitsdokumentation durch die Vereine zwingend erforderlich.

Damit der Spiel- und Trainingsbetrieb während der Pandemie auch weiterhin abgesichert werden kann, möchten wir die gesamte Sportfamilie dazu aufrufen, die Impfangebote wahrzunehmen.

Wir halten Sie in unseren Corona-FAQ`s zu allen wesentlichen Punkten auf dem Laufenden.

Bitte dies beim Training zu beachten und unbedingt einzuhalten. Die aktuellen Listen beinhalten weiterhin “getestet”, dieser Status berechtigt ab Montag, 15.11.2021 nicht mehr zur Teilnahme am Training. Dies betrifft somit auch den Kinderkurs und anwesende Elternteile.